Wohngeld
Wohngeld soll all jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten eines angemessenen Wohnraums zu tragen.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt von
- der Zahl der Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare sowie Informationen zum Wohngeld erhalten Sie von der
Wohngeldstelle im Sozialamt, Zeppelinstraße 3-5, 88250 Weingarten.
Oder als Online Formular zum Ausdruck siehe unten. Die Anträge mit den erforderlichen Nachweisen können an die Wohngeldstelle geschickt oder direkt bei der Wohngeldstelle abgegeben werden.
Formulare
Antrag auf Wohngeld
