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"Unter der Landstraße,
2. Änderung"

 Lageplan
 Lageplan-Auszug
 Zeichenerklärung
 Texttteil
 Begründung
 Ökologischer Erläuterungsbericht

Beteiligung der Öffentlichkeit


Bebauungsplan

"Unter der Landstraße, 2. Änderung"

- Öffentliche Auslegung zur 3. Änderung der 2. Änderung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat am 26.03.2012 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf zur 3. Änderung des o.g. Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die stadträumliche Lage und der räumliche Geltungsbereich der Entwürfe sind in den nachstehenden Übersichtsplänen dargestellt.

 

  

 Stadträumliche Lage                                                        Geltungsbereich

                                       

Maßgebend sind die Entwürfe – bestehend aus Lageplan mit Zeichenerklärung, Textteil und Begründung mit Datum vom 19.01.2012. Die Entwürfe werden mit Begründung zur 3. Änderung in der Zeit

vom 20.04. bis 25.05.2012

- je einschließlich - im Amtshaus (Kirchstr. 2), 2.OG, Foyer Stadtplanungsamt, zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auf die Unterlagen kann auch in nebenstehender Servicespalte zugegriffen werden.

 

Hinweis:

Als umweltbezogene Informationen liegen der ökologische Erläuterungsbericht vom 02.02.2012 vor.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen nur zu den geänderten und erweiterten Festsetzungen schriftlich bei der Stadt Weingarten per  Email an t.pommer@weingarten-online.de oder über den Postweg an Stadtplanungsamt, Kirchstr. 2, 88250 Weingarten, eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich eingereichte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Falls eine Stellungnahme anonym behandelt werden soll, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 




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