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Beteiligungsbericht | |
| Die Stadt Weingarten hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Dies fordert § 105 der Gemeindeordnung. | |
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Hiermit legt die Stadt Weingarten ihren ersten Beteiligungsbericht vor. Darin sind alle bis zum 31.12.2005 bestehenden Beteiligungen eingearbeitet. Der Beteiligungsbericht informiert über die gesetzlichen Vorgaben hinaus über alle Beteiligungsunternehmen wie beispielsweise auch die Eigenbetriebe oder Zweckverbände.
Der Beteiligungsbericht gibt einen Überblick und Auskunft über
- Daten der Unternehmen:
• Gründungsdatum
• Sitz und Anschrift
• Zweck des Unternehmens
• Erfüllung des öffentlichen Zwecks
• Stammkapital und Anteilsverhältnisse
• Gesellschaftsorgane
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